Immobilienbegriffe-Glossar
Fachbegriffe rund um Immobilienbewertung,
Kauf und Verkauf – verständlich erklärt
Ihr Wegweiser durch die Immobilienbegriffe
Die Immobilienbranche hat ihre eigene Fachsprache. Damit Sie bei Verkauf, Kauf oder Bewertung Ihrer Immobilie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Immobilienbegriffe für Sie zusammengestellt und verständlich erklärt. Von A wie AfA bis Z wie Zwangsversteigerung – hier finden Sie alle relevanten Definitionen.
Sie haben Fragen zu einem Begriff oder benötigen eine kostenfreie Immobilienbewertung? Wir beraten Sie gerne persönlich!
A
Steuerliche Abschreibung von Immobilien über die Nutzungsdauer. Vermieter können die Anschaffungskosten des Gebäudes (nicht des Grundstücks) jährlich steuerlich geltend machen. Bei Wohngebäuden üblicherweise 2% pro Jahr über 50 Jahre.
Umweltschädliche Stoffe im Boden oder im Gebäude (z.B. Asbest, Altöl, chemische Rückstände), die den Wert einer Immobilie erheblich mindern können. Vor dem Kauf sollte eine Altlastenprüfung durchgeführt werden.
Bauliche Erweiterung eines bestehenden Gebäudes. Anbauten erhöhen in der Regel den Wert der Immobilie, benötigen aber eine Baugenehmigung und müssen baurechtlich zulässig sein.
Gesamtkosten beim Immobilienkauf, bestehend aus: Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklercourtage sowie eventuell Modernisierungskosten. Relevant für steuerliche Abschreibung.
Alle wertrelevanten Eigenschaften einer Immobilie wie Bodenbeläge, Sanitäranlagen, Heizung, Fenster, Türen, Einbauküche etc. Die Ausstattungsqualität beeinflusst den Verkaufspreis erheblich.
B
Im Baulastenverzeichnis eingetragene Verpflichtungen, die mit einem Grundstück verbunden sind (z.B. Durchfahrtsrecht, Leitungsrecht). Baulasten können den Wert einer Immobilie beeinflussen.
Zustand der tragenden Konstruktion und des Mauerwerks eines Gebäudes. Eine gute Bausubstanz ist werterhaltend, während Schäden (Risse, Feuchtigkeit, Schimmel) wertmindernd wirken.
Jahr der Fertigstellung eines Gebäudes. Wichtiger Bewertungsfaktor, da verschiedene Baujahre unterschiedliche Baustandards, Materialien und energetische Eigenschaften aufweisen.
Rechtsverbindlicher Plan der Gemeinde, der festlegt, wie Grundstücke bebaut werden dürfen (Bauweise, Geschosszahl, Nutzungsart). Relevant für Wertermittlung und Entwicklungspotenzial.
Energieausweis, der auf einer Berechnung des theoretischen Energiebedarfs basiert, nicht auf tatsächlichem Verbrauch. Pflicht bei Verkauf und Vermietung von Immobilien.
Eingetragene Rechte im Grundbuch, die das Eigentum einschränken (z.B. Hypotheken, Grundschulden, Wegerechte). Müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Durchschnittlicher Wert für einen Quadratmeter unbebauten Grundstücks in einer bestimmten Lage. Wird von Gutachterausschüssen ermittelt und ist Grundlage für die Grundstücksbewertung.
Verhältnis der Jahresnettokaltmiete zum Kaufpreis einer Immobilie in Prozent. Gibt erste Orientierung zur Rentabilität einer Kapitalanlage-Immobilie, ohne Nebenkosten zu berücksichtigen.
E
Sondereigentum an einer einzelnen Wohnung innerhalb eines Mehrfamilienhauses plus Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Wird separat im Grundbuch eingetragen.
Pflichtdokument bei Verkauf und Vermietung, das den energetischen Zustand einer Immobilie dokumentiert. Zeigt Energieverbrauch bzw. -bedarf und Energieeffizienzklasse (A+ bis H).
Maß für den Energieverbrauch einer Immobilie. Höhere Energieeffizienz (gute Dämmung, moderne Heizung) steigert den Immobilienwert und senkt die Betriebskosten.
Aufteilung eines Nachlasses unter mehreren Erben. Erfordert oft eine professionelle Immobilienbewertung zur gerechten Aufteilung oder Auszahlung von Miterben.
Das Grundstück gehört nicht dem Gebäudeeigentümer, sondern wird gegen Zahlung eines Erbbauzinses genutzt. Reduziert in der Regel den Verkaufspreis erheblich.
Anbindung eines Grundstücks an öffentliche Versorgungsnetze (Straße, Wasser, Strom, Abwasser). Vollerschlossene Grundstücke sind wertvoller als unerschlossene.
Bewertungsmethode für vermietete Immobilien und Gewerbeimmobilien. Der Wert ergibt sich aus dem nachhaltig erzielbaren Ertrag (Miete) abzüglich der Bewirtschaftungskosten.
G
Bei Eigentumswohnungen: Alle Teile des Gebäudes und Grundstücks, die nicht im Sondereigentum stehen (z.B. Dach, Fassade, Treppenhaus, Garten). Wird gemeinschaftlich verwaltet.
Öffentliches Register beim Amtsgericht, in dem alle Grundstücke mit Eigentümern, Belastungen und Rechten verzeichnet sind. Grundlage für rechtssichere Immobiliengeschäfte.
Offizielle Abschrift aus dem Grundbuch mit Informationen zu Eigentümer, Grundstücksgröße, Belastungen und Rechten. Bei Bewertung und Verkauf unverzichtbar.
Steuer auf den Erwerb von Grundstücken und Immobilien. Höhe variiert je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises. In NRW aktuell 6,5%.
Gibt im Bebauungsplan an, wieviel Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden darf. Beispiel: GRZ 0,4 = 40% der Grundstücksfläche dürfen bebaut werden.
Jährliche Steuer auf Grundbesitz. Wird von der Gemeinde erhoben und vom Eigentümer gezahlt. Bei vermieteten Objekten auf Mieter umlegbar.
Schriftliches, normiertes Wertgutachten nach ImmoWertV, erstellt von zertifizierten Sachverständigen. Rechtlich verwertbar und erforderlich für Gerichte, Finanzamt, Erbfälle. Kostenpflichtig.
H
Monatliche Zahlung der Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Bewirtschaftung, Instandhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Wichtig bei der Bewertung von ETW.
Grundpfandrecht zur Absicherung eines Darlehens. Heute weitgehend durch Grundschuld ersetzt, Begriff wird aber umgangssprachlich noch verwendet.
I
Ermittlung des aktuellen Marktwertes einer Immobilie durch Fachleute. Grundlage für Verkauf, Vermietung, Finanzierung, Erbauseinandersetzung oder Scheidung. → Jetzt kostenlose Bewertung anfordern
Bei Eigentumswohnungen: Monatlich eingezahltes Geld für künftige Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Höhe der Rücklage beeinflusst die Attraktivität beim Verkauf.
Gesetzliche Grundlage für die Bewertung von Immobilien in Deutschland. Legt die drei Bewertungsverfahren fest: Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren.
K
Zusätzliche Kosten beim Immobilienkauf: Grunderwerbsteuer (6,5% in NRW), Notar- und Grundbuchkosten (~2%), Maklercourtage (variabel). Insgesamt ca. 10-15% des Kaufpreises.
Erfahren Sie mehr zu den Kaufnebenkosten
Amtliches Verzeichnis aller Grundstücke mit Lage, Größe, Nutzung und Eigentümer. Grundlage für Grundbuch und Bebauungsplanung.
Notariell beurkundeter Vertrag über den Verkauf einer Immobilie. Rechtlich bindend und enthält alle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer.
L
Wichtigster wertbestimmender Faktor bei Immobilien. Unterscheidung in: Makrolage (Stadt, Stadtteil, Gemeinde) und Mikrolage (konkrete Straße, Nachbarschaft, Infrastruktur).
Eingetragene Belastungen im Grundbuch (z.B. Wegerecht, Wohnrecht, Grundschuld). Mindern meist den Verkaufswert oder müssen bei Verkauf gelöscht werden.
M
Provision für die Vermittlung einer Immobilie. Seit 2020 bei Wohnimmobilien zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Höhe regional unterschiedlich, in NRW typisch 3,57% (inkl. MwSt.) pro Partei.
→ Immobilie professionell verkaufen
Preis, der zum Bewertungszeitpunkt im normalen Geschäftsverkehr für eine Immobilie erzielbar ist. Entspricht dem Verkehrswert, bezieht aktuelle Marktlage mit ein.
Wohngebäude mit mehreren selbstständigen Wohneinheiten. Wird oft als Renditeobjekt gekauft und nach Ertragswertverfahren bewertet.
Verhältnis der Jahresmieteinnahmen zum investierten Kapital. Wichtige Kennzahl für Kapitalanleger. Unterscheidung in Brutto- und Nettorendite.
Unmittelbare Umgebung einer Immobilie: konkrete Straße, Nachbarschaft, Lärmbelastung, Infrastruktur, Verkehrsanbindung. Beeinflusst Wert erheblich.
Wertvermehrende bauliche Maßnahmen, die den Standard einer Immobilie verbessern (neue Heizung, Fenster, Bäder). Steigert Wert und Vermietbarkeit.
N
Beim Kauf: Siehe Kaufnebenkosten. Beim Eigentum: Laufende Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen, Müllabfuhr, Wasser/Abwasser (teils auf Mieter umlegbar). Erfahren Sie mehr zu den Kaufnebenkosten
Mietrendite nach Abzug aller Kosten (Hausgeld, Instandhaltung, Verwaltung, Steuern). Realistisches Maß für die tatsächliche Rentabilität.
Eingetragenes Recht im Grundbuch, eine Immobilie lebenslang zu nutzen oder Erträge daraus zu ziehen. Mindert den Verkaufswert erheblich, da Käufer nicht sofort nutzen kann.
Pflichtkosten für die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und Grundbuchänderung. Ca. 1,5-2% des Kaufpreises. Gesetzlich festgelegt.
Gesamte nutzbare Fläche einer Immobilie nach DIN 277. Umfasst mehr als die Wohnfläche (z.B. auch Keller, Dachboden). Wichtig bei gewerblicher Nutzung.
R
Geschätzte Zeit, die ein Gebäude noch genutzt werden kann. Beeinflusst Sachwertberechnung und steuerliche Abschreibung. Kann durch Gutachten individuell festgestellt werden.
Instandsetzungsmaßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (Streichen, Tapezieren, kleine Reparaturen). Im Gegensatz zu Modernisierung nicht wertsteigernd.
S
Öffentlich bestellter und vereidigter Experte für Immobilienbewertung. Erstellt rechtlich verwertbare Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV.
Bewertungsmethode, bei der Gebäudewert (Herstellungskosten minus Alterswertminderung) und Bodenwert addiert werden. Anwendung bei selbstgenutzten Immobilien ohne Vergleichswerte.
Bei Eigentumswohnungen: Das ausschließliche Eigentum an der eigenen Wohnung inkl. nicht-tragender Innenwände. Abgrenzung zum Gemeinschaftseigentum.
10-jährige Frist bei vermieteten Immobilien. Verkauf nach Ablauf ist steuerfrei. Bei selbstgenutzten Immobilien (3 Jahre vor Verkauf) keine Spekulationssteuer. Mehr erfahren
Wert der Bausubstanz eines Gebäudes ohne Berücksichtigung der Lage oder erzielbaren Miete. Teil der Sachwertberechnung.
T
Notarielle Urkunde, die ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilt. Regelt Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie Miteigentumsanteile.
Eingetragenes Recht für Versorgungsunternehmen, Leitungen über oder unter einem Grundstück zu verlegen. Kann Nutzung und Wert einschränken.
V
Energieausweis auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre. Alternative zum Bedarfsausweis.
Häufigste Bewertungsmethode für Wohnimmobilien. Wert wird durch Vergleich mit tatsächlich verkauften oder angebotenen ähnlichen Objekten ermittelt.
Gesetzlich definierter Begriff (§194 BauGB) für den Marktwert einer Immobilie. Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach rechtlichen Gegebenheiten erzielbar ist.
Professionelle, oft schriftliche Wertermittlung nach normierten Verfahren. Rechtlich verwertbar und erforderlich für Behörden, Gerichte, Erbfälle. → Mehr zur Wertermittlung
Eingetragenes Recht im Grundbuch, eine Immobilie beim Verkauf bevorzugt kaufen zu können. Mindert Attraktivität für andere Käufer und kann Wert beeinflussen.
W
Eingetragenes Recht, ein fremdes Grundstück zu überqueren. Häufig bei Hinterliegergrundstücken. Muss bei Bewertung berücksichtigt werden.
Siehe Gutachten – ausführliche schriftliche Immobilienbewertung nach ImmoWertV durch Sachverständigen.
Faktoren, die den Immobilienwert reduzieren: Alter, Mängel, Lärm, schlechte Lage, Belastungen im Grundbuch, ungünstiger Grundriss.
Nach Wohnflächenverordnung berechnete Fläche der Wohnräume. Wichtigste Größe für Wertermittlung bei Wohnimmobilien. Nicht identisch mit Nutzfläche.
Im Grundbuch eingetragenes Recht, eine Immobilie lebenslang zu bewohnen. Ähnlich wie Nießbrauch wertmindernd, da Käufer nicht frei verfügen kann.
Z
Bei Scheidung: Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens. Erfordert oft Immobilienbewertung zum Zeitpunkt der Heirat und Trennung.
Wichtiger Bewertungsfaktor: Unterscheidung in sehr gut, gut, mittel, schlecht, sehr schlecht. Bezieht sich auf Bausubstanz, Ausstattung und Pflegezustand.
Gerichtlich angeordneter Verkauf einer Immobilie zur Befriedigung von Gläubigern. Erfordert Verkehrswertgutachten durch Sachverständigen.